Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Consistorium einzureichen. Die Kirchengemeinde zaͤhlt, einschließlich des Filials Raid- 
wangen, in welchem sich keine Kirche, sondern nur eine Schule befindet, 1276 Genossen- 
Das Einkommen der Stelle, zu dem keine Zehenten gehdren, ist in Preisen des 
Sporelgesetzes zu 760 fl. berechner. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Reinerzau, Dekanats Freudenstadt, 
welche 558 Kirchengenossen zählt, und deren verwandeltes Einkommen sich zu 658 fl. 
berechnet, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorlum zu 
melden. 
A) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Reubach, Dekanats Blaufelden, 
werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consi-= 
storium einzureichen. In dem Pfarrsitze befinden sich 190 Kirchengenossen und in 
den Filialien 582. Zu den letßreren gehört der 3 Stunden entfernte Ort Kleinans- 
bach, welcher mit Kirche und Schule versehen ist. In diesem hat der Pfarrer, neben 
drei bestimmten Gottesdiensten, alle zufällig vorkommenden gottesdienstlichen Hand- 
lungen zu versehen. Das Einkommen der Stelle berechnet sich in Preisen des 
Sportelgesehbes zu 600 fl. Die ungeeigneten Einkommenstheile sind bis jeht nur 
theilweise verwandelt, es wird aber noch die Verwandlung der übrigen stattfinden, 
ohne daß deren gleichbaldiger Vollzug die Zustimmung des neuen Geistlichen bedarf. 
Bis auf Weiteres hat der anzustellende Pfarrer auch die Pfarrgeschäfte in dem be- 
nachbarten Michelbach gegen besondere Belohnung zu versehen. 
—.—.—— 
Berichtigun g. 
In der Nummer 42 des Regierungs-Blatts vom 24. September 1841, ist S. 423, Linie 1 von oben 
statt: odem Aufseher“ zu lesen: „dem Oberaufseher.“
	        
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