Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Mittwoch den 27. Januar 1841. 
Jnba alt. 
Königl. Dekrete. Dienst: Nachrichten. 
Verfügungen der Departemente. Verfügung, betreffend die Verträge über die den Kindern für 
ihr bintersälliges Vermögen als Eigenthum zugewiesene Liegenschaft, welche sse in das Eigenthum des 
nuhnießenden Parens zurückfallen lassen. — Verfügung, betreffend die Berechtigung der Hafner zur Er- 
richtung von Koch= und Kesselheerden. — Die Verwandlung eines Erfindungs= in ein Einführungs-Patent 
betreffend. — Auszeichnung eines Orts-Vorstehers. — Termin für die Prüfung der Universitäts= Candi- 
daten. — Bekanntmachung, betreffend die Belobung mehrerer Bezirks-Beamten über ihre Thätigkeit in 
Ablösungssachen. — Bekanntmachung, betreffend die Strasbestimmung des Wirthschafts-Abgaben-Gesetzes 
wegen nicht angezeigter Erhöhung des Getränkepreises. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellter Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Nach höchstem Dekrete vom 11. d. M. find zu Unter-Lieutenants in der Infan- 
terie ernannt worden: 
der Gulde erster Classe, Blumhardt, bei dem dritten Infanterie-Regiment, 
der Feldwebel des achten Infanterie-Regiments, v. Fechthelm, bei dem ersten 
Infanterie-Regiment, 1
	        
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