Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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52. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 3. November 1841. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Warnung vor dem Beitritt zu dem sogenannten allgemeinen Re- 
kruten-Verein. — Bekanntmachung der zur Priesterweihe zugelassenen katholischen Theologen. — Be- 
kanntmachung, das Ergebniß der ersten Dienst-Prüfung für die Aufnahme in das Priester-Seminar zu 
Nottenburg betreffend. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer Forst-Dienstprüfung. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 11.v. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, dem fürstlich Thurn= und Taxisschen Hofrath und Ober- 
Postmeister v. Vrints-Treuenfeld in Frankfurt a. M. das Commenthur-Kreuz 
des Ordens der Württembergischen Krone zu verleihen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben nach höchstem Dekrete vom 30. v. M. an den 
Vice-Ordenskanzler, 
dem General-Lieutenant v. Brand, seither Commenthur des Ordens der Wörttem- 
bergischen Krone, das Groß-Kreuz dieses Ordens, ferner
	        
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