Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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den Gerichts-Abtuar Eckardt in Weinsberg auf diejenige bei dem K. Ober- 
amtsgerichte Brackenheim zu versehen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 50.. M. 
den wirklichen Staatsrath, Hofkammer-Direktor v. Gärttner, zu Höchst-Ihrem 
Geheimenrathe zu ernennen, ferner 
vermöge höchsten Dekrets von demselben Tage an den Staats-Sekretär dem Ge- 
heimen-Cabinets-Sekretär, Kammerherrn Freiherrn v. Maucler, den Titel eines 
Legations-Raths zu ertheilen gnädigst geruht. 
Nach höchstem Dekrete von ebendemselben Tage ist der aggregirte Lieutenant 
des dritten Reiter-Regiments, v. Maucler, bei dem vierten Reiter-Regiment einge- 
theilt worden. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Warnung ver dem Beitritt zu dem sogenannten allgemeinen Rekruten-Berein. 
Das in Stuttgart von dem nun gestorbenen Ferdinand Dietter begonnene 
Unternehmen einer allgemeinen Rekruten-Assekuranz hat seit längerer 
Zeit die Aufmerbsamkeit der Staatsbehdrden um so mehr auf sich gezogen, als in 
K. 98 der weit verbreiteten Statuten ohne Weiteres gesagt ist: „Der Verein wird 
„unter die Oberaufsicht des Staates gestellt und ein Regierungs-Commissär demselben 
„vorgesetzt, sobald sich so viele Mitglieder zur Einzeichnung in die Vereinsbücher 
„angemeldet haben, als nothwendig sind, um den Verein überhaupt als konstituirt 
„betrachten zu können.“ 
Die Prüfung dieser Sache hat keineswegs zu einem diese zuversichtliche Angabe 
rechtfertigenden Ergebniß geführt. 
In Erwägung vielmehr, 
1) daß die bisher von den sogenannten Vereins-Vorstehern ausgegebenen Sta- 
tuten, welche vor Allem über die rechtlichen Verhällnisse der bei der Anstalt Bethei- 
ligten unter sich und zum Ganzen klaren Aufschluß geben sollten, ohne alle juristische 
Bestimmtheit abgefaßt sind, und daher die Garantie, welche der Schus der Gerichte
	        
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