Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
1. d. M. ist der Revierförster Kommerell in Sulz auf die Revierförstersstelle zu 
Mönchsberg, Forstamts Comburg, und 
nach höchstem Dekrete vom 2. d. M. der aggregirte Lieutenant des zweiten Rei- 
ter-Regiments, v. Berkholß, zum vierten Reiter-Regiment verseht worden. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 
5. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Ebhausen, Dekanats Nagold, dem Parrer 
Dessecker in Stetten am Heuchelberg, Dekanats Brackenheim, 
die erledigte Catharinen-Caplanei in Saulgau dem Pfarrer Vogt in Hunder- 
singen, Dekanats Ehingen, unter Belassung seines bisherigen Titels, und 
die Lehrstelle an der neu errichteten dritten Real-Elasse zu Reutlingen dem 
Reallehrer Helbling, von Ehningen, Oberamts Urach, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das 
Jahr 1842. 
Die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren für das Regierungs-Blatt 
in den Oberamtsbezirken beauftragten Stellen, sowie die K. Postämter, werden hie- 
mit aufgefordert, diese Gebühren im Betrage von drei Gulden für den ganzen 
Jahrgang 1842, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- 
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrage von vier Gulden, im Laufe des Monats 
December an die Justiz-Ministerial-Casse einzusenden. Sofern jedoch bei einzelnen 
Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzögern sollte, wird wenigstens erwar- 
tet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1842 der Justiz-Ministerial-Casse von 
der für die Oberamtsbezirbe erforderlichen Anzahl von Eremplaren (mit Ausnahme 
der Frei-Exemplare der K. Amtsstellen) Nachricht ertheilen werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne“ 
ments-Gebühren zu entrichten, und es steht ihnen, sowie allen Privat-Abonnenten,
	        
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