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bb) Bekanntmachung, das Ausgeben vierfacher Dukaten betreffend.
Um die zum Gedächtniß des Regierungs-Jubelfestes Seiner Majestät des
Königs gestifteten Münzen zu vervielfältigen, werden außer den bereits in Silber
ausgegebenen Festgulden (Verfügung vom 21. Sept. 181, Reg. Blatt S. 452), auch
Goldmünzen mit dem Gepräge dieser Festgulden und der Randschrift vier Drka-
ten, nach dem festen Curs der Württembergischen Dukaten à ö6 fl. 45 kr., im Werth
von 25 Gulden (Bekanntmachung vom 30. März 1840, Reg. Blatt S. 175) ausge-
geben; was hiemit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß
diese Münzen um den gedachten Werth bei den Kassen des Staats stets als Zah--
lung anzunehmen sind.
Stuttgart den 24. December 1841. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Kreisforstraths bei der Finanz-
kammer des Schwarzwaldkreises, womit der Normalgehalt von 1800 fl.
verbunden ist, haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Finanz-
kammer vorschriftmäßig einzureichen.
2) Am 5. d. M. ist der Ober-Justiz-Prokurator Zimmerle in Ellwangen
gestorben. Die Bewerber um die hierdurch erledigte Stelle haben sich innerhalb
drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden.
5) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Steinhausen, Oberamts und
Dekanats Biberach, begreift im Pfarrdorf und in den dazu gehbrigen Filialweilern
und Höfen 500 Pfarrgenossen, und gewährt ein fast ganz in Geld= und Holz-Besol-
dung bestehendes fires Einkommen von 927 fl., wozu je nach der Erledigung eines
anhängigen Rechtsstreits noch weitere 30 fl. kommen können. Die Bewerber haben
sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig an den katholischen Kirchenrath zu wenden.
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte
Stuttgart haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen
zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Abtugrostelle bei dem K. Oberamtsgerichte