Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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lehrer Anspruch auf Wohnung und Unterrichtsgelder haͤtte, und wofuͤr derselbe 
wöchentlich 14—16 Stunden in verschiedenen Schulen, vornehmlich in der neuerrich- 
teten Realschule zu geben hat, wird wieder beseht werden. Die Bewerber haben sich, 
unter Vorlegung der Zeugnisse ihrer Tüchtigkeit, innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Studienrathe zu melden. 
—.. 
Berichtigung. 
In der Nummer 4 des Regierungs-Blatts vom 27. Jannar 4831 ist S. 37, einie 8 und 9 von unten, 
statt „wann er Wein oder Obstmest in kleinen ic. “ zu lesen: „wenn er Wein oder Obstmost im Kleinen tc.“
	        
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