Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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II. wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse unter dem 17. De- 
cember 1841 der Vertrag vom 1. November 1857 (Reg. Blatt von 1838, 
S. 55 ff.) für das Jahr 1842 erneuert worden. 
Nachdem die Genehmigung dieser Verträge erfolgt ist, wollen Wir dieselben 
nachstehend zur allgemeinen Kenntnitß und Nachachtung gebracht haben. 
Stuttgart den 19. Februar 13462. 
Wilheim. 
Die Min ister 
der auswärtigen Angelegenheiten: der Finanzen. 
Beroldingen. Herdegen. 
Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
1 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, — für sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des Zoll= und 
Handels-Vereins, — und Braunschweig einerseits und Hannover und Olden- 
burg andererseits, 
betreffend 
die steuerlichen Verhältnisse verschiedener Herzoglich Braunschwei- 
gischer Landestheile. 
Nachdem Seine Herzogliche Durchlapcht der Herzosg von Brgunschweig und Läne- 
burg bei dem zu Ende dieses Jahres bevoxstehenden Ablaufe der Periode, für welche 
der mittelst der Verträge vom 1. Mai 18534 und 7. Mai 1836 zwischen Hannover, 
Oldenburg und Braunschweig bestehende Steuerperein zunächst errichtet worden ist, 
Sich entschlossen haben, aus diesem Steuerbereine# guszuscheiden und vermöge des
	        
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