Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Vertrag 
zwischen 
Hannover und Oldenburg, 
betreffend 
die Fortdauer des unter ihnen durch den Vertrag vom 7. Mai 1836 
errichteten Steuervereins. 
Seine Majestät der König von Hannover 
und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg 
haben — nachdem von Seiten Sr. Durchlaucht des Herzogs von Braunschweig und 
Lsneburg die Absicht erklärt worden, gus dem mittelst 
des Vertrages vom 1. Mai 1844, 
geschlossen zwischen Hannover einer Seits und Braunschneig anderer Seits, und 
des Vertrages vom 7. Mai 18536, 
geschlossen zwischen Hannover und Braunschweig einer Seits und Oldenburg anderer Seits, 
unter dem Königreiche Hannover und dem Herzogthame Braunschweig und dem- 
nächst dem Herzogthume Oldenburg errichteten Steuervereine, bei dem mit dem Ende 
des jeßigen Jahres 1841 bevorstehenden Ablaufe jener Verträge für Ihre Lande aus- 
zuscheiden, — wegen der Fortdauer des gedachten Steuervereins für Ihre Staaten 
Unterhandlungen eintrefen lassen, und für dieselben bevollmächtige: 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General-Lieutenant, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig- 
ten Minister am Königlich Preußischen und Kdniglich Sächsischen Hofe, August 
von Berger, Großkreuz des Königlichen Hannoverischen Guelphen-Ordens u. s. w., 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der indirekten Steuern, Georg Friederich 
Hieronymus Dommes, Ritter des Königlich Hannoverischen Guelphen= 
Ordens u. f. w.,
	        
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