Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Die zweite Haͤlfte der Pastoraltheologie traͤgt Prof. Graf in fuͤnf woͤ- 
chentlichen Stunden von 4—5 Uhr ver. 
Derselbe ertheilt den batholischen Zöglingen des Reallehrer-Seminars in zwei 
wöchentlichen Stunden Unterricht in der Glaubens= und Sittenlehre. 
G. Rechtswissenschaft. 
Encyclopädie der Rechtswissenschaft, nach Falk, viermal von 
8—9 Uhr wird vortragen Prof. Dr. Hepp. 
Rechtsphilosophie viermal um 8 Uhr, Prof. Dr. Köstlin. 
Institutionen des rôömischen Rechts täglich um 11 Uhr, nach seinem 
Grundrisse, Prof. Dr. Maper. 
Pandekten mit Ausschluß des Familien= und Erbrechts, nach o. Wenning- 
Ingenheims Lehrbuch, fünfte von Friz besorgte Ausgabe, täglich um 9 und 11 Uhr, 
Prof. Dr. Lang. 
Dieselben nach Möhlenbruchs Lehrbuch des Pandebten-Rechts, in den glei- 
chen Stunden, Privatdocent D#. Bruns. 
Römisches Familien-= und Erbrecht, nach Mühlenbruch, sechsmal 
wochentlich um 11 Uhr, zweimal um 9 Uhr, Prof. Dr. v. Schrader. 
Innere Geschichte des rômischen Rechts fünfmal wöchentlich um 
5 Uhr, Prof. Dr. Mayer. 
Ein eregetisches Collegium über Römisches Recht wird fünf- 
mal wöchentlich um 3 Uhr halten Prof. Dr. v. Schrader. 
Theorie der Geseßes= Auslegung (LHermeneutik) und Kritik, mit be- 
sonderer Rücksicht auf römisches Recht wird viermal wöchentlich um 2 Uhr, oder in 
einer andern zu bestimmenden Stunde lehren Prof. Dr. Lang. 
Das öffentliche Recht des deutschen Bundes, in Vergleichung mit 
der deutschen Reichsstaats-Verfassung, zwei bis dreimal wöchentlich in noch zu be- 
stimmenden Stunden, Prof. Dr. Michaelis. 
Deutsches Privatrecht, sechsmal wöchentlich, um 8 Uhr, Prof. Dr. 
Reoscher. 
Das gemeine und das Württembergische Lehenrecht und das gemeine und
	        
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