Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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das Württembergische Handels-, Wechsel= und Gewerbe-Recht, je dreimak 
wöchentlich, um do Uhr, nach seinen Grundrissen, Prof. Dr. Michaelie. 
Das Württembergische Privatrecht, nach seinem Grundriß, unter 
Benubßung von Wächters Handbuch, fünfmal, um 3 Uhr, und in einer weitern noch 
zu bestimmenden Donnerstagsstunde, Derselbe. 
Gemeines deutsches und Württembergisches Strafrecht und Polizeistras- 
recht, ersten Theil, nach Feuerbachs Lehrbuch, 15. Aufl., täglich um 7 Uhr, Prof. 
Dr. Hepp. 
Württembergisches Strafrecht, fünfmal wöchentlich, um 9 Uhr, 
Prof. Dr. Köstlin. 
Gemeines und Württembergisches Kirchenrecht, unter Beiziehung von Rich- 
ters Lehrbuch, fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. 
Ein Eraminatorium über Kirchenrecht wird publice halten einmal 
wöchentlich um 2 Uhr Prof. Dr. Lang. 
Den gemeinen und Württembergischen Civilprozeß wird, auf besonderes Ver- 
langen um 6 Uhr Abends vortragen, Prof. Dr. Michaelis. 
Würtrembergischen Eivilprozeß, publice, Donnerstags um 7 Uhr und 
noch ein oder zweimal wöchentlich um 6 Uhr Abends, Prof. Dr. Maper. 
II. Heilkun de. 
Allgemeine Anatomie mit mikroskopischen Demonstrationen liest fünfmal 
wochentlich von 11—12 Uhr Privatdocent Dr. Hermann Meper. 
Demonstrationen der Anatomie des Menschen halt in der Morgen- 
stunde von 6—7 Uhr Prof. Dr. Baur. 
Phosiologie des Menschen trägt von 7—8 Uhr Prof. Dr. v. Rapp vor. 
Ein physiologisches Repetitorium hält in zwei Stunden wochentlich 
Privatdocent Dr. Hermann Meyer. 
Pathologische Anatomie liest dreimal wochentlich Privatdocent Dr. 
Wunderlich. 
Allgemeine Pathologie wird in der Stunde von 7—8 fünfmal wöchent- 
lich, und allgemeine Therapie in der Stunde von 9—10 fünfmal wöchentlich 
Prof. F. v. Gmelin vortragen.
	        
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