Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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II. Provisoren. 
Toberer, Unterlehrer in Heidenheim. 
Walther, Lehrgehuͤlfe in Boͤnnigheim, Dekanats Besigheim. 
Haag, Unterlehrer in Echterdingen, Amts-Dekanats Stuttgart. 
Ammann, Unterlehrer in Freudenstadt. 
Stooß, Unterlehrer zu Aldingen, Dekanats Tuttlingen. 
Schuler, Unterlehrer zu Reutlingen. 
Bühler, Hülfslehrer in Machtolsheim, Dekbanats Blaubeuren. 
Sommer, Unterlehrer in Dettingen, jebht Hülfslehrer in Schorndorf. 
III. Schulamtszöglinge im Seminar Eßlingen. 
Andreas Beck, von Cannstadt. 
Ludwig Gauger, von Löchgau. 
Carl Friedrich Denzel, von Cannstadr. 
Wilhelm Holl, von Weinsberg. 
Stuttgart deno 1872. Für den Vorstand: 
Flatt. 
3. Der Commission für die ErziehungehAuser. 
) Bekanntmachung, btreffend die Festsetzung des für die Zöglinge des Taubstummen= und Blinden= 
Instituts zu Gmünd zu entrichtenden Kostgelds. 
In Gemäßheit des Art. 9 der Bekanntmachung vom 28. Januar 1825, die Ein- 
richtung der Taubstummen= und Blinden-Anstalt in Gmünd betreffend (Reg. Blatt 
S. 195), wird hiemit zur bffentlichen Kenntniß gebracht, daß die jährliche Entschädi- 
gung für einen jeden in die Anstalt selbst aufgenommenen Zögling vom 1. Mai 1873; 
wieder auf Einhundert Gulden festgeseht worden, welche in vierteljährigen Raten 
an das Kassieramt des Instituts zu entrichten ist. Der Zögling erhält hiefür die an- 
geordnete Kost nebst Wohnung und Bett, den Unterricht, freie Wasche, sowie Aus- 
besserung des Weißzeugs und der übrigen Kleidung. Die vorschriftmäßige Ausstat- 
tung mit Kleidern und Leibweißzeug haben die auf eigene Kosten in der Unstalt be- 
findlichen Zöglinge selbst sich anzuschaffen und zu ergänzen, oder im Fall dieß von 
der Anstalt geschieht, dieser die Auslagen hiefür zu erseben.
	        
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