Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Unsere Ministerien des Innern und des Kriegswesens sind mit den in Folge 
dieses Bundes-Beschlusses zu treffenden vorbereitenden Anordnungen beauftragt. 
Stuttgart den 24. Maͤrz 1842. 
Wilhelr- 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Der Minister des Innern: 
Schlaper. 
Der Minister des Kriegswesens: 
v. Hügel. Auf Befehl des Känigs, 
der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestär haben durch höchste Entschließung vom 
29. v. M. dem Commandanten der zweiten Infanterie-Brigade, General-Major Grafen 
Wilhelm v. Württemberg Erlaucht, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst er- 
theilt, das ihm von Ihren Durchlaucht= den regierenden Fürsten von Hohenzollern 
berliehene Ehrenkreuz erster Classe des „emeinschaftlichen Hohenzollern'schen Haus- 
ordens anzunehmen und zu tragen. 
) Dienßt-Nachrichten. . 
Seine Königliche Majestäsichaben vermöge höchsten Dekreks vom 26. v. M. 
das erledigte Amtsnotariat Niedernhall, Obe#emts Künzelsau, dem Amtsnotar Bölz 
in Schelklingen, Oberamts Blaubeuren, un' « 
die hierdurch in Erledigung gekommene mtsnotarsstelle in Schelklingen, dem 
Stadtschultheißen und Verwaltungs-Aktuarn ddasfelbst, wie auch 
das erledigte Amtsnotariat Abtsgmünd, Cberamts Aalen, dem Notariats-Assi= 
stenten Klumpp in Ochsenhausen, Oberamts 9 unch, zu übertragen geruht. 
Nach höchstem Dekrete vom 28. v. M. haben Sein: Könialiche Majestat 
folgende Veränderungen in der K. Infanterie verfügt: 
zum Obersten und Commandanten des sechsten Regiments wird der Oberst-Lieu- 
tenant, Bataillons-Commandant des dritten Regiments, v. Brand, ernannt,
	        
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