Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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5. Oes katholischen Kirchenrathe. 
) Den Stand des Intercalarfonds der katholischen Kirchenstellen des Königreichs am 31. März 1840 
betreffend. 
In dem Regierungs-Blatte vom Jahr 1821, S. 818, wurde die Entstehungs- 
weise, die Natur und Verwaltungsform des Intercalarfonds der katholischen Kirchen- 
stellen des Königreichs bekannt gemacht. 
Nachdem die Rechnung 1859—40 geprüft und gut geheißen worden ist, so werden, 
unter Beziehung auf die nächstvorgehende Bekanntmachung im Regierungs- Blatte 
vom Jahr 1840, S. 237, die Ergebnisse jener Rechnung und der Stand des Fonds 
öffentlich dargelegt. 
Zum Voraus ist zu bemerken, daß auch in dem besagten Jahre wieder den hier- 
nach verzeichneten, zu gering begabten oder mit außerordentlichen Ausgaben zeitweise 
belasteten Kirchenstellen ihre Intercalargefälle 1838—39 überlassen, oder beziehungs- 
weise andern Stellen zugewiesen wurden, ohne daß sie zum Intercalarfonds floßen. 
Die Intercalarfonds-Rechnung 1859—40 liefert folgendes Resultat: 
1. Grundstock. 
Derselbe hatte folgende Einnahmen: 
A. am 31. März 1359 waren vorhanden: 
  
1) Cassen-VorraatBetetetBelll 8,115 fl. 43 kr. 
2) Rückstände .... 2,!«64fl—30kr. 
dazunachssppnmnwss Posien ... 119fl.12kk. 
Zusammen-Is2,583fc.42kr. 
woran eingiengen ........ 557 fl. 28 kr. 
somit im Rest Lerblieben — 2,046 fl. 14 kr. 
5) Ersfahposten: 
) Tischtitelguthahen 462 fl. 57 kr. 
hieran giengen zen .... Iosi. 
undwurdennachgelassen..100si. 
Es sind somit im Ganzen abzuziehen 1lo fl. 
  
Rest —. 352 fl. 37 kr.
	        
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