Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

4. - 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Mittwoch den 19. Januar 1842. 
Inhaltt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Versügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Ver- 
mögens gegen Brandschaden durch die Grohberponsich Badische Gesellschaft des Phönix zu Carlsruhe. — 
Bekanntmachung, betreffend dan Verbot der Druck schrift: unpolitische Lieder, von Hoffmann von Fallers= 
leben, zweiter Theil. — Bekanntmachung einer Stiftung des verstorbenen Dom- Capitulars Meßner. 
— Verfügung, betreffend die preußischen Rheinzölle und andere Schifffahrts-Abgaben. (Mit einer Beilage.) 
— Bekanntmachung, betrefsend das Aushören der Zoll- Erlelchterunßen gegen Niederlande, Hamburg und 
Bremen. — Bekannntmachung, betrekfend die Veränderung des Jo X auf Zucker. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich W Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestiát haben nach höchstem Dekrete vom 17. d. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, Höchst-Ihrem Adjutanten, General-Major Grafen v. Sont- 
heim, auf dessen Ansuchen, die Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des Königs 
von Preußen Magjestät verliehenen rothen Adler-Orden zweiter Elasse anzunehmen 
und zu tragen. 
8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
9. d. M. dem Professor an der Kunstschule, Steinkopf, die erledigte Stelle eines 
Königl. Gemälde-Inspebtors gnädigst übertragen,
	        
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