Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Es werden wieder besetzt werden: 
5) die katholische Pfarrei Unterkochen, Oberamts Aalen und Dekanats Hofen. 
Dieselbe begreift im Pfarrdorf und in den dazu gehörigen Filialen 1522 Pfarrgenossen, 
eine Schule im Parrort, und eine Filialschule. Der Pfarrer hat einen ständigen 
Vikar zur Seite, auch befindet sich in Unterkochen eine Caplanei. Das firirte Ein- 
kommen belauft sich von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinfen, 
Besoldungen und gestifteten Gebühren, nach Abzug der Kosten für den ständigen 
Vikar, auf 1070 fl., wozu beiläusig 186 fl. Nebeneinnahmen kommen; 
44) die katholische Pfarrei Dürbheim, Oberamts und Dekanats Spaichingen, 
welche 81/1 Pfarrgenossen begreift, und von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefüällen, 
Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein fires Einkommen von 1009 fl. 
gewährt, wozu noch beiläufig 6“ fl. Nebeneinnahmen kommen; 
5) die batholische Pfarrei Kiebingen, Oberamts und Landdekanats Rotten- 
burg, mit 714 Pfarrgenossen und einem firirten Einkommen von 600 fl. aus eigenen 
Gütern, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren, wozu 
noch beiläufig 52 fl. Nebeneinnahmen kommen. 
Die Bewerber um diese drei Pfarrstellen haben sich vorschristmäßig binnen vier 
Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Abtuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte 
Reutlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübin= 
gen zu melden. 
7) In Folge der Entlassung des Forstwarts Riegel zu Freudenbach, Re- 
viers Creglingen, ist diese Stelle wieder zu besehen. Die Bewerber haben binnen 
vier Wochen bei der Finanzkammer des Jaxtkreises sich zu melden. 
8) Mit dem 30. Juni d. J. wird die Stelle eines ärztlichen Gehülfen am Ca- 
tharinen-Hospital zu Stuttgart erledigt. Die Bewerber um dieselbe werden 
aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern sich zu melden. 
Sie wird einem inländischen Candidaten der Heilkunde, der wenigstens die erste 
medizlnische Staatsprüfung mit Erfolg erstanden, und zwar bei sonst gleicher Tüch- 
tigkeit vorzugsweise demjenigen, der sich neben der innerlichen Medicin auch der 
Wundarzneibunde und der Geburtshülfe zum mindesten theoretisch gewidmet hat, auf
	        
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