Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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23. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Mittwoch den 1. Juni 1842. 
In halt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung der Sporteln für die Dispensation im dritten 
Grade der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft und für die Auflösung der Eheverlöbnisse. — Dienst- 
Nachrichten. 
W der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen 
Pfarrei in Pfrondorf, Dekanats Tübingen. — Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Univer- 
sität. — Verleihung eines Erfindungspatents an den Hofbüchsenmacher Pfeuffer auf eine neue Einrich= 
tung von sogenannten Zimmerbüchsen. — Bekanntmachung des Ergebnisses der niederen Dienstprüfung 
im Departement des Innern. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die Aufhebung der Sporteln für die Dispensation im dritten Grade der Bluts- 
Verwandtschaft und Schwägerschaft und für die Auflösung der Ehe-Verlöbnisse. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Beseitigung einer hinsichtlich der Sportel-Abgabe in Ehesachen zwischen 
Unseren Unterthanen seither bestandenen Ungleichheit verordnen Wir, nach Anhö- 
rung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, 
wie folgt:
	        
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