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Sportelgesetzes erhoͤht. Die Stadt zaͤhlt uͤber 3200, das ganze Kirchspiel aber, von
welchem das Filial Höfen mit fuͤnfthalbhundert Einwohnern und eigener Schule dem
Stadtpfarrer ausschließlich zugetheilt ist, gegen 6000 Kirchengenossen.
4) Die Bewerber um die erledigte Helferstelle an der Dreifaltigkeitskirche in Ulm,
in welche von den nahezu 15,500 evangelischen Stadtangehörigen 2870 Kirchenge-
nossen eingepfarrt sind, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Con-
sistorium zu melden. Das Einkommen dieser Stelle berechnet sich zu 8000 fl. neben
Amtswohnung.
5) Die erledigte Pfarrei Tiefenbach, Dekanats Crailsheim, zählt 570 Kirchen-
genossen, und ist mit einem verwandelten Einkommen von 600 fl. verbunden. Die
Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Con-
sistorium vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Oberamtaarztsstelle in Urach, mit welcher
ein Gehalt von 400 fl. aus der Staatskasse und aus Körperschaftsbassen eine Beloh-
nung von 100 fl. und eine Pferdsration, neben dem gewöhnlichen doppelten Schreib-
materlalien-Abersum verbunden ist, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vor-
schriftmätzig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zu Alpirsbach, Forst-
amts Sulz, mit welcher die Besoldung zweiter Classe nebst Pferdsration, so wie die
gesehlichen Gebühren von der Floß-Inspektion verbunden sind, haben innerhalb vier
Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschristmäáßig sich zu melden.
8) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem K.
Oberamtsgerichte Herren berg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ge-
richtshofe in Tübingen zu melden.
9) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Abtuarsstelle in Ellwangen
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des
Jartkreises zu melden.
10) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle im Revier Baiersbronn,
Forstamts Freudenstadt, mit welcher der Normalgehalt von 300 fl. verbunden ist,
haben sich innerhalb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig
zu melden.