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) Nach dem gegenwärtigen Verhältniß der verschiedenen, durch die Stiftung be-
dachten Interessen und bei der dermaligen Jahresrente der Stiftung sollen
a) für die Schule der Ackerbaumänner in Hohenheim, und zwar namentlich für
eine verbesserte Einrichtung des Unterrichts in der Kunstgärtnerei und Ober-
Kultur, ungefähr 1000 fl.,
h) für zwei in dem Donau= und dem Jart-Kreise zu gründende Ackerbauschulen
je 1600 fl., und
) für Stipendien an würdige, aber bedürftige Zöglinge der polyrechnischen Schule,
insbesondere an solche Zöglinge, welche sich mit Erfolg dem Studium der
Chemie und Mechanik widmen, ungefähr 2200 fl. jährlich verwendet werden.
5) Die beiden neu zu gründenden Ackerbauschulen werden in derselben Weise,
wie das landwirthschaftliche Institut in Hohenheim, unter die unmittelbare Aufsicht
der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins gestellt. Sie sind je für zehen
Zöglinge, hauptsächlich aus dem Bauernstande, berechnet, welche im Wesentlichen in
derselben Weise behandelt und unterrichtet werden sollen, wie die Ackerbaumänner in
Hohenheim.
Die Ackerbauschule für den Donaubreis wird für jetzt in der Staats-Domäne
Ochsenhausen, die für den Jartkreis auf dem Schloßgut bei Ellwangen eingerich-
tet. Der Vorsteher der Schule wird zugleich Pächter- der Staats-Domäne seyn und
durch einen ermäßigten Pachtschilling für seine Dienstleistungen, den Aufwand für
Anstellung der Lehrer u. s. f. entschädigt werden, so weit dieses nicht durch die für
jeden Zögling aus der Stiftung verwendete Summe geschehen wird.
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind von Uns beauftragt,
die weiteren Einleitungen zu Ausführung dieser Bestimmungen zu treffen.
Stuttgart den 28. Mai 1342.
7 Wilheim.
Der Minister de5 Innern: Der Finanz-Minister:
Schlaper. Herdegen.
Auf Befehl des Königs,
der Staats-Sekretär:
Vellnagel.