Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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b) der Satz 3, Lumpenzucker fuͤr inlaͤndische Siedereien zum Raffiniren rc. ganz 
ausfällt. 
Stuttgart den 18. Januar 1862. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Re- 
viersörstersstelle zu Naislach, Forstamts Wildberg, haben sich binnen drei Wochen 
bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Bernstein, im Revier 
und Forstbezirk Sulz, mit welcher der Normalgehalt von 500 fl. verbunden ist, haben 
sich binnen drei Wochen bei der gedachten Finanzbammer vorschriftmäßig zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermoge höchster Entschließung vom 12. d. M. wurde die erledigte Kanzlei-Assi= 
stentenstelle bei dem Ministerium des Innern dem Kanzlei-Hülfsarbeiter Daniel 
übertragen, und 
der Regiminal-Referendär erster Klasse, Kieser, zum Oberamts-Abtuar in Re- 
resheim ernannt, ferner 
vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. die erledigte Forstwartsstelle im 
Revier Naislach, Forstamts Wildberg, dem bisherigen Verweser derselben, Gott- 
schick, so wie 
die neu errichtete Forstwartsstelle im Revier Blißzenreuthe, Forstamts Weingar- 
ten, dem Waldschützen Steeger zu Lonsingen, im Revier Offenhausen, Forstamts 
Urach, uͤbertragen. 
rrnn 3. 
In Nummer 3 des Regierungs-Blatts vom 15. Januar 1842 ist Seite 21, Linie 1 von unten statt: fetzzu- 
sezen „sestzusetzen“ und Seite 23, Linie 14 von oben statt: Steuersätze „Steuersätze“ zu lesen. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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