Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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unter dem 28. v. M. nachstehende Befoͤrderungen und Veraͤnderungen verfügt: 
der Adjutant Seiner Königlichen Majestät, Major v. Ellrichshausen, 
rückt zum Oberst-Lieutenanr vor; 
bei der Infanterie wird der Bataillons-Commandant des fünften Regiments, 
Oberst-Lieutenant v. Dieterich, zum voierten Regiment verseßt; 
zu Oberst-Lieutenants werden befördert: 
der Bataillons-Commandant des fünften Regiments, Major v. Hayn, 
der Commandant der Garnisons-Compagnieen, Major v. Herrmann, 
der zu Seiner Königlichen Hoheit dem General-Lieutenant Prinzen Friedrich 
von Württemberg kommandirte Major des dritten Regimenrs, Graf zur Lippe, 
und 
der Adjutant des Kriegsministers, Major v. Sternenfels; 
zum vierten Regiment wird verseßzt: der Hauptmann der Garnisons-Compagnieen, 
v. Heinzmann; 
zum Hauptmann der Garnisons-Compagnieen wird der Ober-Lieutenant und 
Schüten-Ofstzier des sechsten Regiments, Zischwitz, und 
zum Schüten-Offiier im sechsten Regiment der Ober-Lieutenant desselben Re- 
giments, Mauch, ernannt. 
1ll. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
) Bekanntmachung, betreffend das Ergebnih einer zweilen Staatsprüfung in der Mediein und 
Wundarzneikunde. 
In Folge der in diesem Monate vorgenommenen zweiten Staatsprüfung in der 
tuneren Heilbunde und in der höheren Chirurgie sind nachgenannte Candidaten für 
befähigt erkannt und zum Antritt der Praxis ermächtigt worden:
	        
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