Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Mferendären zieiter Elasse bestellt und für die erste Hälfte ihres Dieastprobejahrs 
den K. Gerichtshöfen folgeudermaßen zugetheilt worden: 
I. dem K. Gerichtshof in Eßlingen: 
Ges,t 
Mayer, 
Voͤlter; 
II. dem K. Gerichtshof in Tübingen: 
6“ Müller, 
Freiherr v. Ow, 
Waldbauer; 
III. dem K. Gerichtshof in Ellwangen: 
Föbr, 
Weizsäcker; 
IV. bem K. Gerichtehof in Ulm: 
Handschuh, 
Kohler, 
Oesterlen. 
Die vorbenannten Reserendare haben sich nun bei den bezeichneren Gerichtshöfen 
unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den leßteren wird die gewöhn- 
liche Anzeige über dle statrgebabte Beeidigung gewärtigt. 
Srurtgart den 2. Juli 1342. Prieser. 
:8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung. betreffend die zur Pertofreiheit berechtigten Stiftungen. 
Nach der Bekanntmachung des Ministerium des Innern vom 2. August 1822 
(N. —- ff.) kölmim den öffentlichen ilden Stiftungen die Be- 
freilnig vom Postporto sowohl fuͤr den sie betreffenden amtlichen schriftlichen Verkehr 
iinier saͤmtlichen Staits- und Kirchen-Aemrern, als auch für die von den Verwaltern
	        
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