Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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c) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen Pfarrverweserei für die Orte 
Belsen und Sebastiansweiler. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchster Entschließung vom 29. Juni 
d. J. die Trennung der Orte Belsen und Sebastiansweiler von dem kirch- 
lichen Verbande mit der Pfarrei Möôssingen, Dekanats Tübingen, und die Errichtung 
einer vorerst durch einen Verweser zu versehenden Pfarrei für diese Orte mit dem 
Siße in Belsen gnädigst genehmigt. 
Sturtgart den 50. Juni 1832. Schlaper. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Raths bei der Regierung 
des Neckarkreises werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschrift- 
mäßig bei jener Behörde zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermoͤge hoͤchster Entschließung Seiner Koͤniglichen Majestaͤt vom 
27. v. M. ist, statt des von Heilbronn nach Friedrichshafen versetzten Hauptzollamts- 
Assistenten Stang, der vormalige Grenz-Controleur und dermalige Magazins-In- 
spektor Eiden benz zu Elemenshall zum Hauptzollamts-Assistenten in Heilbronn 
ernannt worden. 
Vermöge höchster Entschließung vom 29. v. M. wurde die erledigte Oberamts-= 
Aktuarsstelle in Ellwangen dem Regiminal-Referendar erster Classe, Freiherrn 
v. Thumb-Neuburg, gnédigst übertragen. 
Oberamts-Aktuar Billich, von Crailsheim, wurde unter dem 50. v. M. seinem 
Ansuchen gemäß auf das Oberamts-Aktuariat Heilbronn verseht. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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