Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Gegenstand der Sportel. 
zu a) 
zu b) 
zu berechnen. 
Absonderungs-Verträge, wie Abfertigunge- Bertrase. 
Adoptions-Bestätig ung . 
wenn der Adoptiv-Vater nicht über i im Verms- 
gen besißt, ist der Fall sportelfrei; 
besitzt derselbe 50,000 fl., so ist immer der höchste Be- 
trag der Sportel anzusehen. 
Beibringens-Inventare, (. Jnventare. 
Curatel-Rechnungen, Vormundschafts-Rechnungen. 
Ehe-Verträge, (. (Beibringens-) Inventare. 
Einkindschafts-Verträge, für Bestätigung derselben 
Bei einem Vermögen von 100,00 fl. ist immer der 
bôchste Betrag anzusehen. 
Erb-Abfertigungs-Verträge, s. Abfertigungs-Verträge. 
Eventual-Theilungen, (. Theilungen. 
Gant-Inventare, (. Inventare. 
Gant-Rechnungen, für die Sportelkasse 
Hinsichtlich der sonstigen Gebuͤhren, s. Vormundschafts 
Rechnungen. 
Inventare: 
1) für die Anfertigung von Beibringens-Inventaren, und 
den die Stelle derselben vertretenden Ehe-Verträgen, 
so wie von Vermögens-Inventaren, welche aus beson- 
dern Veranlassungen (z. B. weil Jemand wegen ein- 
getretener Geisteskrankheit oder als Verschwender 2c. 
unter Curatel geseht werden muß) aufzunehmen sind. 
(Vergl. übrigens Art. 14. 15. 16.) 
Sportelbetrag. 
Prec. fl. . kr. 
die Rtaltheilungs-Sportel. 
die Eventualtheilungs- 
Sportel 
— s6bie 361 — 
— Hötisl000 — 
  
  
ein Viertel der orbentlichen 
Realtheilungs-Sportel. 
  
 
	        
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