Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 15. Juli 1842. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Geseg über die Verhältnisse der bei den höberen und mittleren öffentlichen Unter- 
richts-Anstalten und den lateinischen und Realschulen angestellten Diener. — Gesetz, betreffend die Aus- 
dehnung der pPenstonsrechte der Volesschullebrer auf die vehrer an den Rektungs= Anstalten für rerwahr- 
loste Kinder. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollziehung des K. Gesetzes vom 6. Juli 
1842 über die Ausdehnung der Pensionsrechte der Polkeschullehrer auf die dehrer an den Rettungs= An- 
stalten für verwahrloste Kinder. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz 
über die Verhältnisse der bei den höheren und milttleren öffentlichen Unterrichts-Anstalten und den 
lateinischen und Real-Schulen angestellten Diener. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Wir haben in Unserem Gesetze vom 30. März 1328 die Verhaältnisse der an 
der Universität angestellten Diener und in Unserem Gesehe vom 29. September 1836 
die Verhältnisse der Volksschullehrer festgesetz.
	        
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