Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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den Ober-Lieutenant v. Starkloff, vom dritten zum sechsten Infanterie-Re- 
giment. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 153. d. M. 
den Studienraths-Direktor, General-Superintendenten, Ober-Consistorialrath Präla- 
ten v. Flatt, seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters und Kränklichkeit, 
unter gnädigster Dankesbezeugung für seine vieljährigen treuen Dienstleistungen, in 
den Ruhestand versetzt, 
die erledigte Stelle eines Universitäts-Amtmanns dem Finanzkammer-Assessor 
Waaser in Reutlingen, mit dem Titel eines Universttätsraths und dem Rang in 
der sechsten Stufe, 
die erledigte evangelische Pfarrei Gutenberg, Dekanats Kirchheim, dem Verweser 
dieser Stelle, Brotbek, 
die erledigte Helfersstelle an der Dreifaltigkeitskirche in Ulm dem Repetenten 
Knapp, Stadtpfarr-Gehülfen zu Stuttgart, 
die erledigte evangelische Pfarrei Bonlanden, Amtsdekanats Stuttgart, dem 
Pfarrer Hauff in Gündelbach, Dekanats Knittlingen, 
die erledigte evangelische Pfarrei Tiefenbach, Dekanats Erailsheim, dem Semi- 
naristen Riderer, Pfarrgehülfen zu Baltmannsweiler, Dekanats Schorndorf, und 
die erledigte katholische Pfarrei Dürbheim, Dekanats Spaichingen, dem Pfarrer 
Heinzmann zu Oberkochen, Dekanats Hofen, gnädigst übertragen. 
1I. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Die Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger betreffend. 
Unter Beziehung auf die 9#9. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organi- 
sation des Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die — mehreren Unter-Offizieren
	        
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