Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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ber (Montag und Dienstag), wozu nach Beschaffenheit der Umstaͤnde noch 
der 14 (Mittwoch) kommen kann, festgesetzt. Zu derselben sind Livius, 
Xenophons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. 
IV. Die Conkursprüfung für das höhere evangelische Seminar ist auf den 29. 
und 30. September und ersten Oktober (Donnerstag, Freitag und Samstag) 
angeordnet. Zu derselben sind Cicero de officüs und de nalnra Deorum; 
die platonischen Dialogen Phädon, Eriton, Eutyphron und Phädrus, desglei- 
chen eine hebräische Bibel mitzubringen. 
V. Für die Aufnahme in das höhere katholische Convikt (Wilhelmsstift) wird 
gleichfalls eine Conkursprüfung statt finden, und Zeit und Ort demnchst 
bekannt gemacht werden. Bei dieser Prüfung haben auch diejenigen zu er- 
scheinen, welche zu dem akademischen Studium der katholischen 
Theologie außerhalb des Wilhelmsstifte, ermächtigt werden wollen. 
Die Personaltabellen für die Prüfung Nr. II., welche mit Nachweisungen über 
das Bürgerrecht und mit Blattern-Impfungszeugnissen zu versehen sind, müssen #pd- 
testens am 25. Juli, die Gesuche um Zulassung zu der Prüfung Nr. III., welche 
genau nach den Bestimmungen der Verordnung vom Jahre 1320 (Reg.Blatt Nr. 19) 
einzurichten, und namentlich mit den erforderlichen Studien= und Sittenzeugnissen zu 
begleiten sind, unfehlbar am 8. August, endlich die Anmeldungs-Eingaben für 
Nro. IV. müssen spätestens am 25. August bei dem K. Studienrathe eingelaufen 
seyn. 
Was die loßteren Eingaben (um Aufnahme in das hoͤhere evangelische Semi- 
nar) betrifft, so sind in demselben in Beziehung auf die physische Tauglichkeit 
der um Aufnahme Bittenden nicht nur die schon bisher gestellten besonderen Fragen, 
sondern auch die allgemeinere Frage: ob nicht in Beziehung auf die physischen Ver- 
hültnisse des betreffenden Schülers Grund zu der Besorgniß vorhanden sey, daß er 
für den Beruf eines Geistlichen dereinst nicht werde tauglich sepn, speziell zu beant- 
worten und beziehungsweise hierüber ein Zeugniß des Oberamtsarzres beizubringen. 
Stuttgart den 4. Juli 1862. 
Für den Vorstand: 
Schedler. 
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