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ihres Dienstprobejahrs den K. Gerichtshoͤfen zugetheilt worden sind, werden hiemit
fuͤr die zweite Haͤlfte ihrer Probezeit den hienach erwaͤhnten Bezirksgerichten bei-
gegeben:
1) der Referendaͤr Baur dem O. A. Gericht Rottenburg.
2) — — Ehrlenspiel dem O.A. Gericht Ellwangen.
5) — — Hölder dem Eriminalamt Stuttgart.
4?0 — — Klemm dem Stadtgericht Stuttgart.
5) — — Kübel dem Oberamtsgericht Tübingen.
6) — — Lieb dem O.A. Gericht Freudenstadt.
Diese Referendare haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten spätestens acht
Tage nach ihrem Austritte von den Gerichtshöfen ihre Funktionen anzutreten, und
von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Eintritt
gewärtigt.
Stuttgart den 18. Juli 1842. Für den Departements-Chef:
Gaisberg.
2. Des Gerichtshofs für den Donau-Kreis.
Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem K. Geheimenraths-Präsidenten, Staats-
Minister, Freiherrn v. Maucler auf Oberherrlingen errichteten Familien-Statuts.
Der K. Geheimenraths-Präsident, Staats-Minister, Freiherr Paul Friedrich
Theodor Eugen v. Maucler auf Oberherrlingen, hat am 25. März 1841 ein Fa-
milien-Srtatut errichtet, wodurch er das ihm von Seiner Majestät dem König
zu Mannlehen verliehene Rittergut Oberherrlingen, Oberamts Blaubeuren, gemäg
den Bestimmungen der Allerhöchsten Belehnung für ein nach den Grundsäßen der
Lineal-Erbfolge-Ordnung und nach dem Rechte der Erstgeburt unter seiner männlichen
Nachkommenschaft sich vererbendes Majorat erklärt har.
Diesem Familien = Statut hat man nun nach gepflogener Rücksprache mit der
K. Regierung des Donaukreises die richterliche Bestätigung ertheilt, was hiemit zur
allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
So gegeben im Eivil = Senat des K. Gerichtshofs für den Donau-Kreis.
Ulm den 9. Juli 1842. Rein hardt.