Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

B 
II. 
III. 
Kr 
472 
b) als Nachpreise für sechs Mutterstuten mit Fohlen, welche in der 
Preiswürdigkeit den unter a gedachten Thieren am nächsten stehen: 
in je acht Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; 
bei den Zuchthengsten von Privat-Beschälhaltern: 
a) in drei Hauptpreisen von 20—16—12 Württembergischen Fünf- 
guldenstücken in Gold; und 
b) in zehen Nachpreisen von je acht Württembergischen Fünfgulden= 
stücken in Gold; 
in der Rindviehzucht: 
a) für die sechs besten zwei= und dreijährigen Zuchtstiere: 
in 10—8—6——35—2 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; 
b) für trächtige Kalbeln und für Kühe, deren Alter an den Zähnen noch 
deutlich zu erkennen ist (bie in das vierte oder fünfte Jahr), trächtig 
oder mit einem Kalbe: 
in sechs Preisen zu 10—8 —6—4—3—2 Württembergischen Fünfgul- 
denstücken in Gold?); 
in der Schaafzucht: 
für die drei besten feinwolligen vierschauflichen Widder: 
in 3—4—2 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; 
für die drei besten feinwolligen vierschauflichen Mutterschaafe: 
in 6—3—2 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; 
. in der Schweinezucht: 
fuͤr die drei besten Eber: 
in 5—2—1 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold: 
für die drei besten Mutterschweine: 
in 4—2—1 MWürttembergischen Fünfguldenstücken in Gold. 
Zu Nachpreisen für die zunächst preiswürdigen Thiere in den unter II.—IV. 
genannten Thiergattungen ist noch eine weitere Anzahl silberner Medaillen gewidmet. 
  
r 
*) Anmerkung. Die Besditzer von ausgezeichnetem Rindvieh werden auf die für dieses Jahr eingetretene 
Vermehrung der Preise für Rindvieh, so wie auf die erweiterte Bestimmung des Alters des preisfähigen 
Viehes besonders aufmerksam gemacht.
	        
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