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sich der Hoffnung uͤberlassen zu duͤrfen, daß die Ordnung des Festes nicht durch un-
bescheidene Zudringlichkeit gestoͤrt, vielmehr den Anweisungen und Warnungen der
aufgestellten Sicherheitswachen von Jedermann, ohne Unterschied des Standes, die
gebuͤhrende Folge geleistet werde.
Stuttgart den 17. August 1842. Schlaper.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Nellingen, Dekanats Blaubeuren,
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschristmäßig
zu melden. Dieselbe zählt 1155 Kirchengenossen, wovon gegen 200 in dem 2 Stunde
entfernten Filial Oppingen wohnen, in welchem der Geistliche, mit Ausnahme der
Fest= und Communiontage, gleichfalls an jedem Sonn= und Feiertage zu predigen
und je am dritten Sonntage zu katechistren, gleichwie die Schule zu beaufsichtigen
bat. Das unverwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich zu 1180 fl.
2) Die wieder zu besehende Kaplanei in Gattnau, Oberamts und Dekanats
Tettnang, gewährt an Gartenertrag, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und
gestifteten Gebühren ein firirtes Einkommen von 547 fl. Der Kaplan hat neben der
allgemeinen Verpflichtung noch die besondere Obliegenheit, in dem Fillal Hennighofen
die gestifteten Messen zu lesen, daselbst, sowie in einem andern nahen Filial den vor-
schriftmäßigen Religionsunterricht in den Schulen zu ertheilen, die Sonntagsschulen
zu besuchen, und den Krankenbesuch zu besorgen. Die Bewerber haben sich bei dem
katholischen Kirchenrath binnen vier Wochen vorschriftmäßig zu melden.
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Widerruflich angestellter Diener.
Durch höchste Entschließung vom 16. d. M. wurde die Stelle eines Kanzlei-
Assistenten des Kriegs-Ministeriums dem Tagschreiber Hetterich übertragen.
Berichtigung.
In der Nummer z8 des Regierungs-Blatts vom 18. August 1882, S. 466, kinie 9 von unten, ist statt
v geographlschen,“ zu lesen: „graphischen.“
Gedruckt hei G. Hasselbrinkl.