Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 22. d. M. ist der Rektor Biber an dem 
Lyceum in Ludwigsburg, seinem Ansuchen gemaͤß, wegen vorgeruͤckten Alters und 
Kraͤnklichkeit, in den Ruhestand gnaͤdigst versetzt worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend ein den Werken des verstorbenen Legationsraths Jean Paul 
Friedrich Richter in sämtlichen Staaten des deutschen Bundes bewilligtes Privilegium 
gegen den Nachdruck. 
In der dreiundzwanzigsten Sitzung der Bundesversammlung vom 22. Oktober 
1840 haben die souverainen Fuͤrsten und freien Staͤdte des deutschen Bundes sich 
vereinigt, 
„daß den Werken des verstorbenen Legationsraths Jean Paul Friedrich 
Richter von Bundeswegen der Schutz gegen den Nachdruck und Verkauf 
des Nachdrucks in den mit seiner oder seiner Erben Bewilligung davon 
veranstalteten oder noch zu veranstaltenden Ausgaben in allen zum deutschen 
Bunde gehoͤrigen Staaten fuͤr den Zeitraum von zwanzig Jahren, vom 
22. Oktober 1840 an, gewaͤhrt werde.“ 
Auf allerhoͤchsten Befehl Seiner Koͤniglichen Majestaͤt wird dieses an- 
durch, unter Vorbehalt wohlerworbener Rechte Dritter, und mit dem Beifuͤgen zur 
Nachachtung bekannt gemacht, daß auf Verletzungen dieses Nachdruck-Verbots die 
Vorschriften der &6. 5 und 6 der Verordnung vom 25. Februar 18315 (Reg. Blatt 
S. 75) Anwendung finden. 
Stuttgart den 28. Juli 1342. 
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Harttmann. Schlayer.
	        
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