Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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anstaltete Herausgabe Joh. Gottfried v. Herder'scher Schriften als unerlaubter 
Nachdruck betrachtet werden solle.“ 
Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät wird dieses an- 
durch, unter Vorbehalt wohlerworbener Rechte Dritter, und mit dem Beifügen zur 
Nachachtung bekannt gemacht, daß auf Verleßungen dieses Nachdruck-Verbots die 
Vorschriften der &F. 5 und 6 der Verordnung vom 25. Februar 1815 (Reg. Blatt S. 75) 
Anwendung finden. 
Stuttgart den 17. August 1842. 
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Harttmann. « Schlayer. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Rektoramts der Universität Tübingen. 
Verzeichnif der Verlesungen, welche im Winter-Semester 1852—435 an der Landes-Universität 
gehalten werden. 
A. Philosophische Wissenschaften. 
Prof. Dr. Fichte wird philosophische Propädeutik und Logik 
vier= bis fünfmal in der Woche vortragen. 
Privardocent Dr. J. F. J. Tafel lehrt in zwei bis drei wöchentlichen Stunden 
dialektische Entwicklung der philosophischen Systeme. 
Privatdocent Dr. Zeller die Geschichte der griechischen Philoso- 
phie in vier Stunden. 
Prof. Dr. Fichte trägt in fünf wöchentlichen Stunden Antropologie 
und Psychologie vor. 
Privatdocent Dr. Reiff liest über praktische Philosophie viermal 
in der Woche von 11—12 Uhr. 
Wilhelmsstifts-Direktor Schott wird in drei wöchentlichen Stunden die all- 
gemeinen Grundsäße der Erziehungslehre vortragen. 
B. Mathematische Wissenschaften. 
Prof. Dr. Hohl trägt die Elementar-Mathematik von 2—3 Uhr 
vor; ferner die Theorie der sieben arithmetischen Species von
	        
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