Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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G. Rechts-Wissenschaft. 
Die Encpclopädie der gesammten Rechts-Wissenschaft trägt, unter 
Beziehung auf Falks Lehrbuch derselben, viermal wöchentlich von 11—12 Uhr, vor: 
Privatdocent Dr. Bruns. 
Die Institutionen des rômischen Rechts nach seinem Lehrbuch (zweite 
Ausgabe) trägt vor täglich von 9—10 Uhr Prof. Dr. Lang. 
Der Pandekcten ersten Theil in eilf Stunden, wöchentlich von 9—10 und 
11—12 Uhr, Prof. Dr. Maper. 
Den zweiten Theil der Pandekten (Familien= und Erbrecht und in inlegrum 
reslitutio) täglich von 11—12 Uhr Prof. Dr. Lang. 
Dieselbe Vorlesung hält täglich von 9—10 Uhr Privatdocent Dr. Bruns. 
Rômische Rechtsgeschichte nach Hugo fünfmal wöchentlich von 3—4 Uhr 
und dreimal von 5—6 Uhr wird vortragen Prof. Dr. v. Schrader. 
Eine eregetische Vorlesung über rdmisches Recht hält fünfmal wöchentlich 
von 10—11 Uhr Derselbe. 
Die deutsche Staats= und Rechtsgeschichte in Verbindung mit der 
Einleitung in das Studium des deutschen Rechts, nach seinem Grundrisse, trägt vor, 
fünfmal wöchentlich von 8—9 Uhr, Prof. Ir. Michaelis. 
Gemeinec und Württembergisches Lehenrecht, wöchentlich drei Stun- 
den, um 5 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. 
Gemeines und Württembergisches Handels= und Gewerberecht 
wird auf besonderes Verlangen in zwei Stunden der Woche um fünf Uhr vortragen 
Derselbe. 
Württembergisches Privatrecht, nach seinem Lehrbuche fünfmal wöchent- 
lich von 3—4 Uhr, Donnerstags von 10—11 Uhr Derselbe. 
Des gemeinen und Württembergischen Straf= und Strafpolizeirechts 
zweiten Theil, nach Feuerbach, fünfmal wöchentlich von 3—4 Uhr, und in einer wei- 
teren Stunde Prof. Dr. Hepp. 
Gemeines deutsches Strafrecht, fünfmal von 8—9 Uhr, Prof. Dr. 
Köstlin.
	        
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