487
Das Württembergische Strafrecht, fünfmal von 10—11 Uhr, Derselbe.
Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten, mit besonderer Berück-
sichtigung der württembergischen Verhältnisse und Geseße, täglich von 2—3 Uhr
Prof. Dr. Lang.
Die Theorie des gemeinen deutschen und des württembergischen Civilprozes-
ses, mit Einschluß der summarischen Prozesse und des Concursprozesses,
nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung von Lindes Lehrbuch, täglich von 5—5 Uhr,
und dreimal von 6—7 Uhr Prof. Dr. Michaelis.
Gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß, mit Rücksicht auf
den neuen Entwurf der württembergischen Straf-Prozeßordnung, nach Martin, sechs-
mal wöchentlich von 8—9 Uhr Prof. Dr. Hepp.
Das Relatorium, d. h. die Anleitung zu Collegial-Vorträgen in Civil-,
Eriminal= und Verwaltungssachen, unter Mittheilung von Prozeß Akten, zweimal
wöchentlich von 6—7 Uhr und in einer weiteren Donnerstagsstunde, Prof. Dr. Mi-
chaelic.
II. Hellkunde.
Privardocent Dr. Herm. Meper liest Encyclopädie der medicinischen
Wissenschaften, zweimal wöchentlich.
Prof. Dr. v. Rapp hält Demonstrationen der Anatomie des Menschen.
Prof. Dr. Baur wird Osteologie von 8—9 Uhr lesen, in den Abendstunden
Repetitionen der Anatomie halten, das Präpariren am Leichnam leiten,
und zweimal wöchentlich populäre Anatomie vortragen.
Privatdocent Dr. Herm. Meper trägt Physiologie des Menschen fünf-
mal wöchentlich von 9—10 Uhr vor.
Prof. Dr. v. Rapp liest pathologische Anatomie von 5— Uhr.
Prof. Dr. Autenrieth liest Semiotik und Diagnostik der Krankhei-
ten mit Uebungen am Krankenbett von 4—5 Uhr.
Prof. Dr. F. v. Gmelin trägt den ersten Theil der speciellen Krank,
heitslehre (Fieber und Entzündungen) in der Stunde von 8—9 Uhr vor; Ma-
teria medica in der Stunde von 10—11 Uhr.