Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Main ein bis zum 15. Februar 1847 dauerndes Einführungspatent auf die von ihm 
vorgelegte Einrichtung zu Erzielung eines gleichbleibenden Oelstandes an Lampen 
gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Ab- 
schnitt der revidirten Gewerbeordnung und das Geseh vom 29. Juni 18/2, zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 3. September 1842. Schlaper. 
2. Des katholischen Kirchenrath##. 
Einberufung zu der Anstellungsprüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste. 
Denjenigen katholischen Geistlichen, welche seiner Zeit sich um Zulassung zu 
einer der dießjéhrigen zweiten Dienst= oder Anstellungs-Prüfungen gemeldet haben, 
und laut Bekanntmachung vom 1. April d. J. (Reg. Blatt Nro. 17) auf die im Ok- 
tober d. J. stattsfindende Prüfung verwiesen wurden, wird hiemit eröffnet, daß diese Prä- 
fung am Dienstag den 11. Oktober d. J. dahier beginnen wird. Die betressenden Candi- 
daten haben sich am gedachten Tage, Morgens 7; Uhr, auf der Kanzlei des katho- 
lischen Kirchenraths einzufinden. 
Stuttgart den 1. September 1372. Soden. 
5. Der Behbrde für die K. Thierarzneischule. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme von Schülern in die Thier-Argneischule für den nächsten 
Lehr-Curs. 
Mit Anfang des Monats Rovember d. J. beginnt bei der K. Thier-Arznei- 
schule ein neuer Lehr-Curs. Derselbe wird künftig für diejenigen, welche sich zu 
praktischen Thier-Aerzten auszubilden beabsichtigen, zwei Jahre in sich schließen. Es 
wird jedoch hiebei ausdrücklich bemerkt, daß auch in Zukunft jedes Jahr zu derselben 
Zeit ein neuer Lehr-Curs beginnt, und die Aufnahme neuer Schüler Statt finden 
wird. 
Wie bisher haben diejenigen, welche an demselben Theil nehmen wollen, ihre 
dießfälligen Gesuche den betreffenden Oberämtern in Bälde zu übergeben, und sich 
öber folgende, die Aufnahme bedingende Erfordernisse auszuweisen:
	        
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