Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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den mit dem Gehalte eines Präsidenten und der seinem Vorgänger eingerdumten 
Amtswohnung befördert. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung von demselben 
Tage die Stelle eines Direktors des katholischen Kirchenraths dem Ober-Justizrath 
Freiherrn v. Linden übertragen. 
Durch höchste Entschließung vom 26. v. M. ist der Uebertragung des durch 
Pensionirung des Posthalters Walter zu Mengen, Oberamts Saulgau, erledigten 
Post-Expeditions= und Posthalterei-Dienstes zu Mengen, Oberamts Saulgau, an den 
bisherigen Postamts-Gehülfen Franz Kaver Walter daselbst, die landeaherrliche 
Bestätigung ertheilt worden. 
I1I. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementse. 
Des Justig = Ministerium. 
Bekannmmachung. betreffend die Herabsetzung der Preise für einzelne Jahrgänge des Regierungs- 
Blatts. 
Um mit dem noch sehr bedeutenden Vorrathe von der vor mehreren Jahren 
amtlich veranstalteten neuen Auflage des Regierungs-Blatts von den Jahren 1806 
bis 1815 einschließlich, aufzurdumen, sind die bisherigen Preise folgendermaßen her- 
abgesetzt worden: 
Für den Jahrgang: 1806 auf —.4 20 br. Pr. Eremplar. 
1807 — —i. 2 kr. — – 
1808 — —.4 50 kr. — — 
Fuͤr diese acht Jahrgaͤnge zusammen 118080 — — 15 kr. — — 
mithin auf ##fl. 29 br. 1810 — —. 50 kr. — — 
1811 — —. Ifl. 10 kr. — — 
1812 — —1. 1f. — — — 
18153 — —. 20 kr. — —
	        
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