Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Diese herabgesehten Preise gelten aber nur bis zum 1. November d. J. 
indem nach Abflutz dieses Termins der noch entbehrliche Vorrath mit anderem 
Druckpapier als Makulatur zentnerweise im öffentlichen Aufstreiche verkauft werden 
wird, und für die noch länger aufzubewahrenden Eremplare von jenem Tage an 
wieder die seitherigen, um ## Theil höheren, Preise eintreten. 
Solches wird nun mit dem Bemerken hiedurch zur böffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß die übrigen Jahrgänge des Regierungs-Blatts, von 1314 bis auf die 
neueste Zeit, in der Original-Auflage zu s fl. pr. Jahrgang, mit Ausnahme des 
Jahrgangs 1328, welcher nur 2 fl. 56 kr. bostet, ferner der im Jahre 1853 im Drucke 
erschienene Supplement-Band zum Regierungs-Blatt zu 1 fl. 15 br. pr. Eremplar, 
und die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse von den Jahren 1825 2c. bis zur 
neuesten Zeit zu l fl. pr. Jahrgang, bei der Erpedition des Regierungs-Blatts 
(Kanzleistraße Nro. 5) zu haben sind. 
Die Bestellungsschreiben sind auf der Adresse mit „Regierungs-Blatt= 
Sache“ zu bezeichnen. 
Stuttgart den 12. September 1372. 
Prieser. 
B) Des Departements des Innern. 
Des K. Studienrathe. "Q 
Bekanntmachung der in das K. evangelische Seminar zu Urach ausgenommenen Zöglinge. 
Von den 37 Schülern, welche sich bei der dießjährigen Conkursprüfung für die 
Aufnahme in das evangelische Seminar zu Urach eingefunden haben, sind Nachste- 
hende als Zöglinge aufgenommen worden: 
1) Bauer, Sohn des Professors in Stuttgart. 
2) Böckheler, Sohn des 1. Parrers in Essingen. 
5) Brotbeck, Sohn des Arztes in Giengen. 
4) Brude, Sohn des Schulmeisters in Cannstadt.
	        
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