Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Betrag der Pensionen für Hinterbliebene von Volksschullehrern 
in der Etatsperiode von 1842—45. · 
Unter Beziehung auf F. 19 der Ministerial-Verfügung vom 2. Mai 1857 (Reg. 
Blatt S. 206) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach Maaßgabe des 
Art. 68 des Schulgesehes der Betrag der Pensionen für Hinterbliebene von Volks- 
schullehrern für die Dauer der Etatsperiode von 1842—45 von bisherigen 25 fl. auf 
jährliche 28 fl. erhöht worden ist. 
Stuttgart den 13. September 1842. 
Schlaper. 
B) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Des Ober-Rekrutirungs-Raths. 
Verfügung, die Aushebung für das Jahr 1863 betreffend. 
Die Vorbereitungsgeschäfte zur Aushebung im Jahr 1845, so wie die Aushebung 
selbst, erfolgen in denselben Terminen, wie durch die Verfügung des Ober-Rekruti- 
rungs-Raths vom 1. September 1835 (Reg. Blatt Nro. 54) angeordnet worden ist- 
Unter Bezugnahme auf diese Verfügung wird den K. Oberämtern aufgegeben, 
die dort angegebenen Termine genau einzuhalten, und in den Gemeinden gehbrig. 
bekannt zu machen, auch längstens bis zum 8. November d. J. Anzeige hieher zu 
erstatten, daß mit der Aufzeichnung der Militärpflichtigen in jeder Gemeinde der 
Anfang gemacht sey. 
Stuttgart den 15. September 1842. Göriz. 
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