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nach höchstem Dekrete vom 25. v. M. Höchst-Ihren Adjutanten, Rittmeister
v. Massenbach, zum Major ernannt, ferner
nach höchstem Debrete vom 26. v. M. das erledigte Stadt-Commando zu Ludwigs=
burg dem Commandanten der ersten Reiter-Brigade, General-Major v. Lütow, und
das erledigte Stadt= Commando in Heilbronn dem Commandanten des achten
Infanterie-Regiments, Obersten v. Imthurn, übertragen.
Sodann haben Höchstdieselben vermoge höchster Entschließung von demsel-
ben Tage die von dem Finanzrath Raaser bei der Fivanzkammer in Ulm, wegen
vorgerückten Alters und leidender Gesundheit, nachgesuchte Pensionirung, unter Be-
zeugung gnädigster Zufriedenheit mit dessen Dienstleistungen, zu gewähren, auch
den bei der Finanzkammer in Ellwangen angestellten Registrator Leinslier
wegen Kränklichkeit, seinem Ansuchen gemäß, in den Pensionsstand zu versehen geruhr.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom
29. v. M. die erledigte Rathsstelle bei der Regierung des Reckarkreises dem Con-
sistorial-Assessor Ehrmann zu übertragen,
dem Ober-Präzeptor Firnhaber in Hall den Titel eines Professors mit
dem Rang in der achten Classe zu bewilligen,
die Stelle eines Reallehrers in Möôckmühl, Oberamts Reckarsulm, dem Ver-
weser derselben, Rhein hard, zu übertragen, und
dem Ministerial-Kanzlisten Stadelbauer den Titel eines Sebretärs zu ver-
leihen gnädigst geruht. "“
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Nachtrag zu der Verfügung, betreffend die Vorsichtsmaßregeln in Beziehung auf die Färbung
von Conditorwaaren und Kinderspielzeug.
Unter Beziehung auf die Verfügung vom 24. April 1835 (Reg. Blatt S. 198
und ff.), betreffend die Vorsichtsmaßregeln hinsichtlich der Färbung von Conditor-