Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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5) Phyfk. 
6) Chemie. 
7) deutsche Sprache. 
3) Französische Sprache. 
9) Militär-Geschaäfts-Styl. 
10) Artillerie-Wissenschaft. 
11) Befestigungskunst. 
12) Elementar--Taktik. 
15) Terrainlehre. 
14) Angewandte Taktik. 
15) Topographisches Zeichnen; Aufnahme mit und ohne Instrumenten. 
16) Milit“rische Dienstvorschriften. 
17) Militärische Gymnastik. Ererciren, Fechten, Reiten. 
Aus der Zahl der in Folge dieser Prüfung zur Beforderung für befähigt erklär- 
ten Bewerber haben die sechs Ersten in der Lokation den nächsten Anspruch auf 
Beförderung zum Offizier, und werden nach Maaßgabe des eintretenden Bedarfs 
dazu befördert. 
Die ad 2 und 3 erforderlichen Zeugnisse müssen spätestens bis 17. Obtober an 
das Kriegs-Ministerium eingesendet senn. 
Stuttgart den 27. September 1872. Graf v. Sontheim. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die durch die Penstonirung des Finanzraths Raaser er- 
ledigte Rathsstelle bei der Finanzbammer des Donaukreises, mit welcher 
die Besoldung dritter Elasse verbunden wird, haben binnen vier Wochen bei der ge- 
dachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines weltlichen Assessors des evan- 
gelischen Con sistoriums werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vor- 
schriftmäßig bei der gedachten Behörde zu melden.
	        
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