Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Weißenstein bei dem siebenten Infanterie-Regiment, 
v. Huͤgel bei dem achten Infanterie-Regiment, 
v. Egloffstein bei dem fuͤnften Infanterie-Regiment eingetheilt. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchster Entschließung von 
demselben Tage den bei dem Finanz-Ministerium angestellten Canzleiräthen Silcher 
und Schäffer den Titel als Finanzrath zu verleihen, und 
den Canzlei-Assistenten des statistisch topographischen Bureau, Klemm, zum 
Finanz-Ministerial-Sekretär zu ernennen geruht. 
Ferner haben Hôchstdieselben vermöge höchster Entschließung von eben diesem 
Tage auf die erledigte Ober-Inspektorsstelle bei dem Haupt= Zollamt Stuttgart den 
Haupt-Zollverwalter Schäffer zu Stuttgart, und 
auf die Haupt-Zollverwaltersstelle bei dem Haupt-Zollamt Stuttgart den Haupt- 
Zollamts-Controleur Schnurrer in Cannstadt befbrdert. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 19. d. M. 
wurde die erledigte evangelische Pfarrei Mühlhausen, Dekanats Vaihingen, dem 
Helser Burkhardt in Knittlingen, und 
die evangelische Pfarrei Haberschlacht, Dekanats Brackenheim, dem Pfarrer 
Noß in Lehrensteinsfeld, Dekanats Weinsberg, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse von 1841—42. 
In Gemäßheit der Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde §. 125 und des 
Staatsschulden = Statuts Art. 15 werden nachstehend die Ergebnisse der Rechnung 
der Staatsschulden-Zahlungskasse vom Etatsjahr 1841—42, wie sie von den für die 
Abhäör dieser Rechnung bestimmten königlichen und ständischen Commissären vorge- 
legt worden sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 17. Oktober 1842. Herdegen. 
 
	        
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