Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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2. Der Regierung des Neckarbreises. 
Bekanntmachung einer milden Stiftung des Philipp Michael Gmehlich und des versterbenen 
Johann Christoph Gmehlich in Amsterdam. 
Die schon vor längerer Zeit nach Amsterdam ausgewanderten Philipp Michael 
Gmehlich, und der nun verstorbene Johann Ehristoph Gmehlich, genannt 
Meyling, gebürtig von Horkheim, haben dem Stiftungsrathe des lehrern Orts 
die Summe von zweitausend Gulden mit der Bestimmung übergeben, den Zinsen- 
ertrag aus diesem Capital alljährlich unter die Ortsarmen zu Horkheim zu vertheilen. 
Diese edle Handlung der Stifter wird hiemit zur ehrenden Anerkennung öffent- 
lich bekannt gemacht. « 
Ludwigsburg den 21. Oktober 1842. 
Für den Vorstand: 
Schott. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekan#machung, betreffend die Vornahme einer ersten höheren Dienstprüsung im Finanzfache. 
Zu der auf Montag den 21. November d. J. und die folgenden Tage bestimmten 
ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache sind als zulassungsfähig erkannt worden: 
Martin Baß, von Nattheim, O. A. Heidenheim. 
Otto Eben, von Biberach. 
Georg August Fischer, von Stuttgart. 
Wihelm Christian Johann Mederle, von Riedlingen. 
Heinrich Wilhelm Rapp, von Berg bei Stuttgart. 
Unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1837 (Reg. Blatt 
S. 83) werden dieselben aufgefordert, an dem genannten Tage, Morgens acht Uhr, 
in dem Lokal der Prüfungs-Commission zu Tübingen sich einzufinden. 
Stuttgart den 27. Oktober 1342. Herdegen.
	        
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