AN
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
S
m) Salpeter, gereinigter und ungerei-
uigter, auch salpctersaures Natron
Mn) Salzsäure und Schwefelsäure
o) Schwese
p) Terpentin u. Terpentinöl (Kienöl)
Anmerk. Die allgemeine Eingangsab-
abe tragen:
4) rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier-
und Pflanzenreichs zum Gewerbe- und
Medicinalgebrauche, die nicht beson-
ders höher oder niedriger besteuert
find, insbesondere auch anderswo
nicht genannte, außer= europäische
Tischlerhölzer;
2) ungereinigtes schwefelsaures Natron.
Eisen und Stahl:
a) Roheisen aller Art; altes Bruch-
eisen, Eisenfeile, Hammerschlag.
Anmerk. An den Zollgrenzen der preu-
ßischen westlichen Provinzen, desgleichen
von Bayern, Württemberg, Baden,
Kurhessen und Luremburg ist Roheisen
auch beim Ausgange frei.
b) Geschmiedetes Eisen in Stäben,
deögleichen Luppeneisen, Eisen-
bahnschienen, auch Roh= und Ce-
mentstahl, Guß= und rafñnirter
Stahl .
Anmerk. Von Nobstabl. seewärts von
der russischen Grenze bis zur Weichsel-
mündung einschlieblich eingehend, wird
nur die allgemeine Eingangsabgabe er-
hoben.
C) Alles geschmiedete Eisen, welches
zu feinen Sorten verarbeitet, des-
1eichen Essen, welches zu groben
estandtheilen von Maschinen und
Wagen (Kurbeln, Achsen und der-
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Ceniner
1 Centner
1 Centner
Für
nach dem
14-Thaler - Fuß nach dem Tara
(mit der Eintheilung wird vergütek
des Thalers 21½ Gulden-JuL, vom Centner
in õoftel und 2 astel), beim Brutto-Gewicht:
Eingang. Ausgang.Eingang.Ausgang.
l (a. iaa (11 Pfund.
. 5 . . . 17/4. .
1 ( 220 25 in Kisten.
(8) ppg o in Koörben.
2½ . . . 18 . .
(2)
. 110 . . 5 . .
(8)
freii 7½ Hre.n) 26¼
(6)
1 . 11115k3