Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

  
AN 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
  
S 
  
m) Salpeter, gereinigter und ungerei- 
uigter, auch salpctersaures Natron 
Mn) Salzsäure und Schwefelsäure 
o) Schwese 
p) Terpentin u. Terpentinöl (Kienöl) 
Anmerk. Die allgemeine Eingangsab- 
abe tragen: 
4) rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier- 
und Pflanzenreichs zum Gewerbe- und 
Medicinalgebrauche, die nicht beson- 
ders höher oder niedriger besteuert 
find, insbesondere auch anderswo 
nicht genannte, außer= europäische 
Tischlerhölzer; 
2) ungereinigtes schwefelsaures Natron. 
Eisen und Stahl: 
a) Roheisen aller Art; altes Bruch- 
eisen, Eisenfeile, Hammerschlag. 
Anmerk. An den Zollgrenzen der preu- 
ßischen westlichen Provinzen, desgleichen 
von Bayern, Württemberg, Baden, 
Kurhessen und Luremburg ist Roheisen 
auch beim Ausgange frei. 
b) Geschmiedetes Eisen in Stäben, 
deögleichen Luppeneisen, Eisen- 
bahnschienen, auch Roh= und Ce- 
mentstahl, Guß= und rafñnirter 
Stahl . 
Anmerk. Von Nobstabl. seewärts von 
der russischen Grenze bis zur Weichsel- 
mündung einschlieblich eingehend, wird 
nur die allgemeine Eingangsabgabe er- 
hoben. 
C) Alles geschmiedete Eisen, welches 
zu feinen Sorten verarbeitet, des- 
1eichen Essen, welches zu groben 
estandtheilen von Maschinen und 
Wagen (Kurbeln, Achsen und der- 
  
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Ceniner 
1 Centner 
1 Centner 
  
Für 
nach dem 
14-Thaler - Fuß nach dem Tara 
(mit der Eintheilung wird vergütek 
des Thalers 21½ Gulden-JuL, vom Centner 
in õoftel und 2 astel), beim Brutto-Gewicht: 
Eingang. Ausgang.Eingang.Ausgang. 
l (a. iaa (11 Pfund. 
. 5 . . . 17/4. . 
1 ( 220 25 in Kisten. 
(8) ppg o in Koörben. 
2½ . . . 18 . . 
(2) 
. 110 . . 5 . . 
(8) 
freii 7½ Hre.n) 26¼ 
(6) 
1 . 11115k3 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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