Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

  
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Abgabensätze 
  
Verzollung. 
na 
ch dem 
14-Thaler = Fuß 
mit der 
des Th 
in zostel 6u 
Eingang. 
Sr. 
I##lr. ( Gr. 
7—— 
  
lo#er 288 bis 576 od. bis 606 oder 190 
a) gegossenes, belegtes oder un- 
belegtes, 
aa) wenn das Stück nicht über 
14 Preußische L□ Zoll 
ißt 
Db) wenn 6 S über 144 
und 88 Peuzische 
We *8 7 . 
B) Fcblascnes belegtes oder un- 
elegtes 
2. belrh und unbelegtes, gegos 
sencs und geblasenes, wenn das 
Stück meßt: 
Rbelnbayer. 
EIILLIIIIIIE 
„ 576 „„ 1000 „ 115 
„ 1000 „ 1400 „ 1618 „ 
„ „ 1900 2196 „ 
, 1900 Qgoll Preußisch 
nmerk. Rohes ungeschliffenes Spicgel. 
glas wird gegen die allgemeine Ein- 
gangs-Abgabe eingelassen. 
-R0) Farbiges, bemaltes oder vergol= 
las, auch Glaswaaren in 
Verbindung mit unedlen Metallen 
und andern nicht zu den Gespinn- 
sten gehörigen Urstoffen; desgl. 
Spiegel, deren Glastafeln nicht 
über 288 Preuß. hZoll das Stüc 
messen 
i28 
p 1684 
Anmerk. Spiegel von größeren Dimen= 
sionen des Glases zahlen, ohne Rücksicht 
auf die Rahmen, den Eingangszoll 
nach obigen Stäcksätzen für Spiegel- 
glas, den Dimenfionen des Glases ge- 
mäß; falls sich der Eingangszoll da- 
nach aber geringer als 10 Rthlr. oder 
diesen Satz. 
17 fl. za kr. vom Centner berechnet, 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
  
  
  
SS 
—— 
  
nach dem 
Eintheilung r½½-Galden-zuß, 
alers 
und zastel), 
ein be 
Ausgang.Eingang. 
iblr 1. fl. kr. fl. . kr. 
im 
Ausgang. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
10 
1444 
G□u 
— 
0 
□Uu□- 
— M 
170 
  
  
  
  
  
  
  
17 in Kisten. 
20 in Fässern u. Kisten. 
13 in Körben. 
 
	        
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