XXVII
Benennung der Gegenstaͤnde.
Maaßfab,
der
Verzollung.
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-P) Einfarbiges oder weißes Favance
oder Steingut, irdene Peifen
4) Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes
oder versilbertes dayance 0 oder
Steingut. .
«Po1,cllan,vccycö .
O Porzellan, farbiges, und weitzes
mit farbigen Streifen, auch dergl.
mit Malerei oder Vergoldung
8) Fayance, Steingut und anderes
Erdgeschirr, auch weißes Porzellan
und Email in Verbindung mit
unedlen Metallen
h) Dergleichen in Verbindung mit
Gold, Silber, Platina, Semilor
und anderen feinen Metallgemi-
schen, ingleichen alles übrige Por-
zellan in Verbindung mit edlen
oder unedlen Metallen
Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel
5b) Ochsen und Stiere .
Anmerk. Perde und andere vorgenannte
Thiere sind steuerfrei, wenn aus dem
Gebrauche, der von ihnen beim Ein-
gange gemacht wird, überzeugend her-
vorgeht, daß fie als Zug= oder Last=
thiere zum Angespann eines Reise= oder
Frachtwagens gehören, oder zum Waa-
rentragen dienen, oder die Pferde von
Reisenden zu ihrem Fortkommen ge-
ritten werden müssen.
Fohlen, welche der Mutter folgen,
gehen frei ein.
c) Kühe ....
d) Rinder (Jungvich) .. .
e) Srine (ausgenommen Span=
1. gemästtte
1 Centner
1 Centmer
1 Centner
1 Ceniner
1 Centner
1 Centner
1 Stück
1 Stück
Abgabensätze
Für
nach dem
44-Thaler-Fu#ß nach dem # ar a
(mit der Eintbeilung wird vergütet
des Thalers 21½-Gulden--Fz, vom Centner
in zostel und 24steh), beim Brutio · Gewigt:
Eingang. Aucgang.Eingang. usgang.
Rihlr. %5 Riblr. iS a. . tr. Pfund.
5 8 45 .
22 in Kisten.
100 . 1730« .tzinK«o'kbcn.
10 . . 17 30 . .
122 in Kisten.
25 " 435 " k513 in Körben.
10 . 1730
22 in Kisten.
15 in Körben.
50 . 187130 . .
1 10 . 210 .
(8)
- " 8 45 6% "
3 . . 5 15 . .
2 . . . 3130 . .
1 . . . 145 . .