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Beilage A.
Begleitschein
über ausländische Waaren, von welchen der Eingangszoll nicht erhoben ist.
Der Schiffer N. N., wohnhaft zu N. N., meldete heute dem unterzeichneten
Amte die in der angestempelten Deklaration No. vom ten 184
verzeichnete Ladung ausländischer Waaren in dem von ihm geführten Schiffe, ge-
nannt N. J., mit dem Begehren an, dieselbe auf das Hauptamt N. N., unter Be-
Raumvoerschluß seines dazu vorschriftmäßig eingerich-
Personal-Begleitung
gleitschein-Kontrole und unter
teten Fahrzeugs
.— s —.—
zur ordnungsmäßigen weiteren Behandlung abzufertigen.
„das Schiff unter Raumoerschluß genommen
Dlesem Begehren entsprechend, ist Personal-Begleitung angeordnet
Der F. N. übernimmt aus diesem, von ihm verlangten Begleitscheine die Ver-
pflichtung, die in der angestempelten Deklaration verzeichneten Waaren in der ange-
gebenen Gattung und Menge mit gegenwärtigem Begleitscheine bis zum *
134 . bei dem Hauptamte N. J. unverdndert, uuter Beobachtung der für den
unter Schiffsverschluß
Waarentransportrunter Personalbegleitung
len Nebenflüssen bestehenden Vorschriften zur Revisson zu stellen oder stellen zu lassen,
ingleichen für den Betrag des Elngangszolls von den gedachten Waaren, den in dem
G. 15 der Vereinbarung wegen Behandlund des Gütertransports und der Waaren-
abfertigungen auf dem Rhein und dessen Rebenflüssen enthaltenen Bestimmungen
gemäß, zu haften.
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch das Hauptamt N. N. be-
scheinigt ist, daß jenen Obliegenheiten völlig genügt sevy.
worden.
auf dem Rheine und dessen conventlonel-
Acceptations-Formel des Begleitschein-Ertrahenten.
Ich übernehme diesen Begleitschein und mit demselben vorstehend angege-
bene Bedingungen.
Emmerich, den
N. N.
Königl. Preußisches Haupt-Zollamt.
Emmerich, den