Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

583 
zen Jahrgang 1845, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der 
Rechts-Erkenntnisse verlangt wird, im Betrage von vier Gulden, im Laufe des 
Monats December an die Justiz-Ministerialkasse einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich ver- 
zögern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1 Januar 1875 
der Justiz-Ministerialkasse von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen Anzahl 
von Exemplaren (mit Ausnahme der Frei-Eremplare der K. Amtsstellen) Nachricht 
ertheilen werden. *# 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne-= 
ments-Gebühren zu entrichten, und es steht ihnen, so wie allen Pritat-Abonnenten 
frei, für den ganzen Jahrgang 1855, oder nur für das erste Semester desselben zu 
pränumeriren. * 
Stuttgart den 1. November 1842. Prieser. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des K. fürstl. Thurn und Tarisschen Amtöge- 
richts-Notariats Scheer, und eine Aenderung in der Besetzung der K. fürstl. Thurn und 
Taxisschen Amtsgerichts-Akiuariate Scheer und Schloß Neresheim. 
Nachdem der Amtzgerichts-Rotar v. Bagnato zu Schloß Neresheim auf das 
K. fürstl. Thurn und Taxissche Amtsgerichts-Rotariat Scheer, auch die Abtuare 
bei den K. fürstl. Thurn und Tarisschen Amtsgerichten Schloß Neresheim und 
Scheer, Emil Fröhlich und Schäffer, gegenseitig verseht worden sind; so wird 
solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. November 1842. Prieser. 
:8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
*51 
Bekanntmachung, betreffend die Aufstellung eines Pfarrverwesers in der evangelischen 
Kirchengemeinde Scheinbach, Dekanats Blaufelden. 
Vermäöge höchster Entschlieszung vom 2. d. M. haben Seine Königliche 
Majesstaͤt die Aufstellung eines eigenen Pfarrverwesers für die bisher von dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.