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Es werden beseht werden:
5) die erledigte katholische Pfarrei Jettenhausen, Oberamts und Dekanats
Tettnang, welche den Pfarrort mit den Filialien Eiselach, Meisterhofen, Schnezen=
hausen und Waggershausen, mit im Ganzen 366 Pfarrgenossen begreift, und an
Güterertrag, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren
ein beständiges Einkommen von 8V75 fl. bezieht. Auf derselben haftet jedoch ein
Provisorium von 600 fl., behufs dessen Abtragung jährlich 37 fl. an Ziel und Zins
abgehen. Da die Pfarrschule sich in dem etwa 1 Stunde entfernten Filial Schne-
zenhausen befindet, so hat der Pfarrer allda jeden Sonntag der Sonntagsschule
beizuwohnen, und die Christenlehre daselbst, nachher in Jettenhausen den Abend-
Gottesdienst zu halten;
4) die erledigte katholische Pfarrstelle Laufen, Oberamts und Dekanats Rott-
weil. Dieselbe hat 655 Pfarrgenossen, und bezieht an Zehenten, Grundgefällen und
Besoldungen, so wie von einigen eigenen Gütern und Gebühren ein beständiges
Einkommen von 80“ fl., und
5) die neu errichtete katholische Pfarrstelle Rohrdorf, Oberamts und Deka-
nats Horb. Dieselbe zählt 505 Pfarrgenossen, und bezieht von Capitalzinsen und
Besoldungen, und einigen Grundgefällen und Gebühren ein beständiges Einkommen
von 665 fl.
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei
dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. -
6) Die Bewerber um die bei der Regierung des Jaxtkreises erledigte
Kanzlei-Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmaͤßig
bei dem genannten Collegium zu melden.
7) Die bei der Finanzkammer des Jaxtkreises erledigte Kanzlei-Assisten-
tenstelle, womit der Normalgehalt von 600 fl. verbunden ist, wird der Bekannt-
machung vom 25. Obtober 1350 (Reg. Blatt S. 475) gemäß, mit einem für den
höheren Forstdienst Befähigten beseht werden. Die Bewerber haben innerhalb vier
Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.