Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Ellwangen erledigte Assessorsstelle werden aufgefordert, sich innerhalb vierzehen 
Tagen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte, in der der dritten Besoldungsklasse stehende 
Oberamtsrichtersstelle zu Böblingen werden aufgefordert, sich innerhalb drei 
Wochen bei dem K. Gerichtshof des Reckarkreises zu melden. 
A4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte 
Neuenbürg werden aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
zu Tübingen sich zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende 
Amtsnotariat Fellbach, Oberamts Cannstadt, haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Gerichtshofe des Neckarkreises zu melden. 
6) Die erledigte Pfarrei Unterböhringen, Dekanats Geißlingen, zählt 
1170 Kirchengenossen, von welchen nahezu 700 im Mutterorte, die übrigen in den 
beiden, je 1 Stunden entfernten Filialien Oberböhringen und Hausen wohnen. 
In jedem der drei Orte befindet sich eine Schule. In Hausen aber hat 
der Geistliche an Sonn= und Feiertagen ebenfalls zu predigen und abvwech- 
selnd mit dem Mutterorte zu katechisiren, auch alle Casualien zu versehen. 
Das Einkommen der Stelle berechnet sich zu 826 fl.; die zu 175 fl. berechneten 
Zehenten werden, um sichere Anhaltspunkte für ihre Verwandlung zu gewinnen, bis 
zum Jahre 1847 von dem K. Cameralamte unter Mitwirkung des Geistlichen ver- 
waltet. Die Bewerber haben sich innehalb vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftsmäßig zu melden. 
7) Die befähigren Bewerber um die erledigte Stelle eines Hauptlehrers an der 
fünften, 12—14 jährige Schüler befassenden Elasse des GZpmnasiums in Heil- 
bronn haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig 
zu melden. Dieser Lehrer ist zu 28 Lehrstunden wöchentlich in Religion, deutscher, 
lateinischer und griechischer Sprache und in einigen Realien verpflichtet; sein jähr- 
liches Einkommen berechnet sich mit Inbegriff eines Antheils an den Elaßgeldern, 
wofür er sich ein Aequivalent von 120 fl. gefallen lassen muß, zu 955 fl. und ist mit 
beiner Amtswohnung verbunden. 
  
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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