Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Die Gesamt-Aktiv--Verlassenschaft betraͤgt 50,000 fl., das Beibringen des A. 
5,000 fl., das der B. 5,000 fl. und die Schulden belaufen sich auf 7,000 fl. 
Theilungs-Calcul. 
Nach Abzug der 7,000 fl. Schulden besteht der Rest des Vermögens in 
45,000 fl. 
Hievon ist das mütterliche Vermögen der Kinder C. D. und 
E. nach Abzug von den darauf haftenden 5,000 fl. abzurechnen mit 20,000 fl. 
Rest als gemeinschaftliches Vermaogen 25,000 fl. 
Nach Abzug des beiderseitigen Beibringens von 8,000 fl. ergibt sich eine Errun- 
genschaft von 
— 15,000 fl. 
Hiernach beträgt die reine Verlassenschaft des A. an Beibringen und haͤlftiger 
Errungenschaft 
—:. 12,500 fl. 
und es erben die Wittwe und Kinder je mit 
2,083 fl. 20 kr. 
Den Real-Erben C. D. und E. gebühren also 206,250 fl. 
Den Eventual-Erben, und zwar 
a) der Wittwe 33. 12,583 fl. 20 kr. 
b) den Kindern . und 4. 6,166 fl. 30 kr. 
— 16,750 fl. 
  
—:. 135,000 fl. 
Sportel-Berech nung. 
Von den 7,000 fl. Schulden haften: 
1) auf dem Muttergut der Kinder C. D. und d. 50000 fl. 
2) von dem väterlichen Schuld-Antheil von 1,000 fl. trifft 
die Kinder C. D. und E. je 3 mit 166 fl. 40 kr. zu 2 500 fl. 
5,5000 fl.
	        
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